Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften – Anträge an das Finanzamt

Auf der Herbsttagung der LAG-VJE-Saar wurden für die Antragstellung folgende Empfehlungen gegeben:

  • Antrag für die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung
  • Antrag für die Optionserklärung nach §2 Abs.3 Umsatzsteuergesetz

 

Die Anträgen sollen in jedem Fall von dem Jagdvorstand und darüber hinaus von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern unterschrieben noch vor dem 31.12.2016 an das zuständige Finanzamt eingereicht werden.

In der Regel ist für diesen Vorgang keine Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist i.d.R. berechtigt, diesen Vorgang zu erledigen. Eine entsprechende Information an die Mitglieder kann in der nächsten Hauptversammlung gegeben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle beim BV Saarbrücken, Herrn Sebastian Jung, Telefon Tel. 0681/906 23-15

 

LAG-VJE-Saar

St. Schwarz