Nun hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – und damit auch der Jagdgenossenschaften – wird damit erneut um zwei Jahre verlängert. Eigentlich hätten Jagdgenossenschaften, die nicht ohnehin unter die Kleinunternehmerregelung fallen, ab 2023 Umsatzsteuer aus den Verpachtungserlösen abführen müssen. Denn Ende 2022 wäre nun die schon einmal erfolgte Verlängerung des Optionszeitraums zur alten Rechtslage ausgelaufen. Von der Optionsmöglichkeit zur alten Rechtslage bei der Umsatzbesteuerung hatten die Jagdgenossenschaften durchgehend rechtzeitig Gebrauch gemacht, sodass sie nach alter Rechtslage eben noch keine Umsatzsteuer bisher abführen mussten. Durch die erneute Verlängerung des Optionszeitraumes gilt nun für die Jagdgenossenschaften, die damals rechtzeitig eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben, dass auch bis Ende 2024 weiterhin keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Jagdgenossenschaften, die ihre Pachtverträge zwischenzeitlich allerdings angepasst haben und von den Pächtern auch schon jetzt Umsatzsteuer vereinnahmen, müssen diese dann aber auch schon jetzt an das Finanzamt abführen.
Quelle: VJE Westfalen Lippe
VJE Saarpfalzkreis e.V. – Herbsttagung 2022
Einladung zur VJE – Herbst-Info-Veranstaltung für Jagdvorstände 2022
Termin: Donnerstag, 17.11.2022
Ort: Gasthaus am Wald, 66440 Blieskastel-Breitfurt, Am Farrenwald, Tel. 06842 3755
Uhrzeit: 19:30
Begrüßung und Einleitung durch den Vorsitzenden VJE, Richard Schreiner
Fachvortrag1: Referent Sebastian Erfurt, Saarforst Landesbetrieb,
Waldumbau im Verantwortungsbereich der Jagdgenossenschaften
Fachvortrag2: Referentin RA Frauke Mundanjohl, BWV RLP Süd
Jagdrechtsthemen für Jagdvorstände und interessierte Jagdgenossen
Wir sind sicher, ihnen eine aktuelle, kompetente und zielorientierte Veranstaltung zu bieten, die ihnen bei ihrer täglichen Arbeit in der Genossenschaft sehr hilfreich sein kann.
VJE Saarpfalz-Kreis e.V.
VEREINIGUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFTEN
UND EIGENJAGDBESITZER IM SAARPFALZ KREIS EV
Richard Schreiner Stefan Schwarz
Tag des Waldes am 18.9.2022 in Nalbach – Saar Land Nutzer SLN dabei
ab 12:30 Uhr Treffpunkt am Wanderparkplatz „Grauer Stein“
13.00 Uhr Eintreffen der übrigen Gäste (Ministerin, Bürgermeister) und
Begrüßung durch den Vors. Der SLN Michael Klein
Danach Wanderung zum Ort der Baumpflanzung (ca. 500 m)
13.30 Uhr Grußwort des Bürgermeisters Lehnert
Grußwort der Ministerin Petra Berg
14.00 Uhr Ansprache des Vors. Michael Klein zum Tag des Waldes und der SLN
LAG VJE-SAAR
Neue Vorstandschaft im VJE Saarpfalz ab 31.5.2022
VJE Saarpfalzkreis e.V.
Vereinigung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Im Saarpfalzkreis e.V.
Neue Vorstandschaft ab 31.5.2022 – bis 2026
- Vorsitzender: Richard Schreiner, Blieskastel
- Vorsitzender : Ralf Körner, Altstadt
Kassenführer: Wolfgang Heintz, Homburg
Schriftführer: Stefan Schwarz, Blieskastel
Beisitzer1: Otto Schmitt, Brenschelbach
Beisitzer2: Franz-Josef Eberl, St.Ingbert-Hassel
Beisitzer3: Claus Vogelgesang, Mandelbachtal
Beisitzer4: Christine Kiefer, Blieskastel-Altheim
Beisitzer5: Rouven Hock, Kirkel-Limbach
Artenschutz – Ausnahmegenehmigung zum Vergrämungsabschuss von Krähenvögel bei Schäden in der Landwirtschaft
Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bauernverband, der VJS und dem Umweltministerium besteht die Möglichkeit, von Seiten des Landwirtes als auch von Seiten des Jagdpächters Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese gelten für den Bereich der Schadensflächen in deren Umfeld und werden in einer ersten Tranche auf 25 Krähen begrenzt. Es werden Rabenkrähen und auch Saatkrähen und auch Elstern von der Ausnahmegenehmigung erfasst. Zuständig ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, Don Bosco-Str.1, 66119 Saarbrücken
Verlängerung der Ausnahmeregelung für Jagdgenossenschaften wegen der Corona-Pandemie 2022
Die bisherige Ausnahmeregelung, (wir hatten in unserem letzten Rundschreiben ausführlich berichtet) die zum 31.3.2022 ausläuft, wird aufgrund der jetzigen aktuellen Corona-Entwicklung um ein weiteres Jahr verlängert. Dies hat uns das Ministerium bestätigt. Die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes ist auf dem Wege.
Coronabedinge Änderung SJG DV – Jagdgenossenschaften
Coronabedingte Änderung des Saarländischen Jagdgesetzes bezüglich Jagdgenossenschaften
Auf Intervention des Landesverbandes wurde das SJG dahingehend geändert, dass weiterhin Rechtssicherheit gegeben ist, wenn keine Neuwahlen aufgrund der Corona-Situation, durchgeführt werden konnten. Die Änderungen betreffen die laufenden Geschäfte der Jagdgenossenschaften und besagen, dass der bisherige Jagdvorstand geschäftsführend im Amt bleibt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Die Regelung beinhaltet allerdings ausdrücklich nicht die folgenden Sachverhalte, die nur einer ordnungsgemäßen Mitgliederversammlung vorbehalten sind: Verpachtung der Jagd Nach § 10 Abs. 1 BJG. Wenn ein Pachtvertrag endet, hat der geschäftsführende Vorstand der Unteren Jagdbehörde einen Vorschlag zur Sicherstellung der Bejagung bis zur nächsten Genossenschaftsversammlung zu unterbreiten. Die Untere Jagdbehörde wird dann eine entsprechende Jagdanordnung erlassen.
Weiterhin ist der geschäftsführende Vorstand nicht berechtigt, einen Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung gem. § 10 Abs3 des BJG zu treffen. Dieser Beschluss bleibt ausschließlich der nächsten regulären Genossenschaftsversammlung vorbehalten. Bis dahin steht der Reinertrag nur insoweit zur Verfügung, als er zur Deckung der laufenden Kosten erforderlich ist.
Die vorgenannten Änderungen sind befristet und treten mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. (Quelle: Amtsblatt des Saarlandes, 27.5.2021, 17. VO SJG)
Insektenschutzgesetz im Bundeskabinett – Saarländischer Grundbesitz in Gefahr!
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.02.2021 soll im Bundeskabinett der Entwurf eines Insektenschutzgesetzes verabschiedet werden.
Der für das Saarland gravierendste Punkt ist die Einführung eines gesetzlichen Biotopschutzes für Dauergrünland außerhalb der bereits rechtswirksam ausgewiesenen FFH-Gebiete, speziell für die Mageren Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510).
Dieser Lebensraumtyp findet sich im Saarland auf ca. 13.250 Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche, also auf rund 34 % des saarländischen Grünlandes.
2.500 Hektar der mageren Flachland-Mähwiesen sind bereits in sog. FFH-Gebieten geschützt und in der Bewirtschaftung deutlich eingeschränkt (teilweise ist nicht einmal das Anpflanzen von Obstbäumen erlaubt). Durch diese Nutzungseinschränkungen sind auf solchen Flächen in der Regel nur noch sehr niedrige Erträge möglich und werden auch bezüglich der Verkehrswerte deutlich schlechter eingestuft, als Flächen ohne Auflagen.
Durch das Insektenschutzgesetz sind auf den die bisher auflagenfreien 11.000 Hektar Dauergrünland ähnliche Auflagen zu erwarten, wie sie derzeit schon in den ausgewiesenen FFH-/Natura 2000-Gebieten gelten.
Insofern ist Ihr GRUNDBESITZ IN AKUTER GEFAHR!
Ob auf Ihrem Grundstück bereits ein Biotop in Form eines FFH-Lebensraumtyps kartiert wurde, können Sie im Geoportal des Saarlandes unter folgendem Link einsehen:
https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?gui_id=Geoportal-SL-2020&WMC=2891
Das Geoportal bedient sich ähnlich, wie Google Maps. Sie müssen zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Anschließend setzen Sie unter dem Reiter „Themen“ folgende zusätzliche Häkchen:
- Natura2000 Lebensraumtypen gem. VO
- Biotopkartierung
Sollte auf dem betrachteten Grundstück eine hellgrüne Schraffur zu sehen sein, wurde hier in der Vergangenheit bereits ein Biotop kartiert. In Abhängigkeit davon um welchen Lebensraumtyp und welchen Erhaltungszustand es sich handelt, sind hier zukünftig Einschränkungen bei der Bewirtschaftung zu erwarten.
Wir bitten Sie Ihre Mitglieder zu informieren.
Sollten sich an der Härte der beabsichtigten Einschränkungen keine Verbesserungen erreichen lassen wird der Bauernverband weitere Aktionen planen und schließt dabei nicht aus, in Saarbrücken auf die Straßen zu gehen.
Wir werden Sie diesbezüglich informieren.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der LAG-VJE gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Jung
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Sebastian Jung
Bauernverband Saar e.V.
Heinestraße 2-4
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681/906 23-15 Fax: -19
VJE Hinweis zur Mehrwertsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften
Zum Ende dieses Jahres laufen die Übergangsfristen für die Anwendung der Mehrwertsteuerpflicht aus. Die Jagdgenossenschaften, die keine Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen können oder wollen, müssen ihre Pachtverträge prüfen ob eine Umsatzsteuerklausel ausgewiesen ist. Andernfalls werden sie umsatzsteuerpflichtig und müssen die Beträge abführen, ohne von den Pächtern eine UST verlangen zu können.
Aktuell gab es von den Ländern NRW und Berlin einen Antrag auf Fristverlängerung für den Optionszeitraum bis 31.12.2022, welche vom Bundesrat am 20.12.2019 auch beschlossen wurde, aber eine Gesetzesänderung durch den Bundestag steht noch aus. Insoweit besteht noch Unklarheit bezüglich der Anwendung der Neuregelung!
VJE-Saar
VJE Aktivitäten in Corona Zeiten
Aufgrund der aktuellen Situation wurden alle Veranstaltungen auf Kreis- und Landesebene bis auf weiteres abgesagt. Ihre Ansprechpartner sind aber nach wie vor elektronisch erreichbar. Sobald sich das öffentliche Leben wieder normalisiert, werden wir unsere Veranstaltungen wieder terminieren.
Stand 23.3.2020
VJE-SAAR