Windkraftanlagen im Jagdrevier

Windkraftanlagen im Jagdrevier
Von Stefan Schwarz, LAG-VJE Saar

Immer wieder ist das Geschrei groß wenn neue Windkraftprojekte im Umfeld anstehen. Abgesehen von deutlichen Veränderungen im Landschaftsbild, der entstehenden zusätzlichen Lärmquellen durch die Rotoren und den Schlagschatten der Räder, sind dies die bleibenden und sichtbaren Nachteile für den betroffenen Revierinhaber. Diese werden allerdings von den Wildtieren erstaunlich gut toleriert! Äsendes Rehwild unter den frisch planierten Flächen sowie die Fährten von Schwarzwild im Baustellenbereich zeugen von der Anpassungsfähigkeit unserer Wildtiere. Offensichtlich werden die neuen Kolosse nach relativ kurzer Übergangszeit als ungefährlich vom Wild hingenommen. Beim Jäger dauert dieser Prozess allerdings länger. Je nachdem wie (jagd-)wertvoll die Fläche innerhalb des Jagdrevieres war in welche die neue Industrieanlage platziert wurde.
Der Pächter muss dies allerdings nicht taten- und entschädigungslos dulden. Er sollte sich bei Bekanntwerden der Pläne rechtzeitig mit seiner Jagdgenossenschaft in Verbindung setzen und gemeinsam die Auswirkungen für den Jagdbetrieb analysieren. Die Jagdgenossenschaft als Vertretung der Grundbesitzer steht da in einer besseren rechtlichen Position gegenüber dem Investor. Da es sich bei solchen Windkraftprojekten jeweils um millionenschwere Investitionen handelt, werden für jedes einzelne Projekt im Vorfeld die zu erwartenden Kosten geplant und budgetiert. Neben den reinen Baukosten werden auch die Kosten für Grundstücke, Pachten, Entschädigungen, Wiederherstellungen etc. in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit eingebracht. Darunter fallen auch eventuelle Entschädigungen an die Inhaber des betroffenen Jagdrechtes bzw. Jagdausübungsrechtes. Je nach Verhandlungsgeschick, das man als Jagdpächter sinnvollerweise gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft gegenüber dem Projektbetreiber einsetzt, wird man Entschädigungen erhalten können. Diese betreffen einerseits die massiven Störungen im Jagdbetrieb während der mehrmonatigen Bauzeit, eventuelle Jagdeinrichtungen die im Umfeld der Anlagen existieren oder auf den Trassen die für den Bau der unterirdischen Stromleitungen gebraucht werden. Für diese vorgenannten Fälle sind in der Regel die Projektbetreiber relativ großzügig bei der Entschädigung. Auch Ausgleichsleistungen in Form von gespendeten neuen Hochsitzen die von Anbietern von Jagdeinrichtungen geliefert werden können sind möglich. Schwieriger wird es, für die auf zwanzig Jahre geplanten Laufzeiten der Windräder einen Obolus zu erhalten. Auch da sind gute Argumente und Verhandlungsgeschick in jedem Einzelfall erforderlich. Meistens enden aber die Verhandlungen mit Kompromissen für die Bauzeit und mit einer pauschalen Abgeltung für die Folgezeit. Aber auch dafür sind Beträge von mehreren Tausend Euro Bares für die Jagdkasse! Bei einer Investitionssumme von mehreren Millionen Euro ist dies ohnehin für den Betreiber Peanuts!
©Stefan Schwarz, 2017

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