Zum Ende dieses Jahres laufen die Übergangsfristen für die Anwendung der Mehrwertsteuerpflicht aus. Die Jagdgenossenschaften, die keine Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen können oder wollen, müssen ihre Pachtverträge prüfen ob eine Umsatzsteuerklausel ausgewiesen ist. Andernfalls werden sie umsatzsteuerpflichtig und müssen die Beträge abführen, ohne von den Pächtern eine UST verlangen zu können.
Aktuell gab es von den Ländern NRW und Berlin einen Antrag auf Fristverlängerung für den Optionszeitraum bis 31.12.2022, welche vom Bundesrat am 20.12.2019 auch beschlossen wurde, aber eine Gesetzesänderung durch den Bundestag steht noch aus. Insoweit besteht noch Unklarheit bezüglich der Anwendung der Neuregelung!
VJE-Saar