Die bisherige Ausnahmeregelung, (wir hatten in unserem letzten Rundschreiben ausführlich berichtet) die zum 31.3.2022 ausläuft, wird aufgrund der jetzigen aktuellen Corona-Entwicklung um ein weiteres Jahr verlängert. Dies hat uns das Ministerium bestätigt. Die entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes ist auf dem Wege.