Insektenschutzgesetz im Bundeskabinett – Saarländischer Grundbesitz in Gefahr!

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.02.2021 soll im Bundeskabinett der Entwurf eines Insektenschutzgesetzes verabschiedet werden.

Der für das Saarland gravierendste Punkt ist die Einführung eines gesetzlichen Biotopschutzes für Dauergrünland außerhalb der bereits rechtswirksam ausgewiesenen FFH-Gebiete, speziell für die Mageren Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510).

Dieser Lebensraumtyp findet sich im Saarland auf ca. 13.250 Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche, also auf rund 34 % des saarländischen Grünlandes.

2.500 Hektar der mageren Flachland-Mähwiesen sind bereits in sog. FFH-Gebieten geschützt und in der Bewirtschaftung deutlich eingeschränkt (teilweise ist nicht einmal das Anpflanzen von Obstbäumen erlaubt). Durch diese Nutzungseinschränkungen sind auf solchen Flächen in der Regel nur noch sehr niedrige Erträge möglich und werden auch bezüglich der Verkehrswerte deutlich schlechter eingestuft, als Flächen ohne Auflagen.

Durch das Insektenschutzgesetz sind auf den die bisher auflagenfreien 11.000 Hektar Dauergrünland ähnliche Auflagen zu erwarten, wie sie derzeit schon in den ausgewiesenen FFH-/Natura 2000-Gebieten gelten.

Insofern ist Ihr GRUNDBESITZ IN AKUTER GEFAHR!

Ob auf Ihrem Grundstück bereits ein Biotop in Form eines FFH-Lebensraumtyps kartiert wurde, können Sie im Geoportal des Saarlandes unter folgendem Link einsehen:
https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?gui_id=Geoportal-SL-2020&WMC=2891

Das Geoportal bedient sich ähnlich, wie Google Maps. Sie müssen zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptieren.

Anschließend setzen Sie unter dem Reiter „Themen“ folgende zusätzliche Häkchen:

  1. Natura2000 Lebensraumtypen gem. VO
  2. Biotopkartierung

Sollte auf dem betrachteten Grundstück eine hellgrüne Schraffur zu sehen sein, wurde hier in der Vergangenheit bereits ein Biotop kartiert. In Abhängigkeit davon um welchen Lebensraumtyp und welchen Erhaltungszustand es sich handelt, sind hier zukünftig Einschränkungen bei der Bewirtschaftung zu erwarten.

Wir bitten Sie Ihre Mitglieder zu informieren.

Sollten sich an der Härte der beabsichtigten Einschränkungen keine Verbesserungen erreichen lassen wird der Bauernverband weitere Aktionen planen und schließt dabei nicht aus, in Saarbrücken auf die Straßen zu gehen.

Wir werden Sie diesbezüglich informieren.

 

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der LAG-VJE gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Jung

 

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Sebastian Jung

Bauernverband Saar e.V.

Heinestraße 2-4

66121 Saarbrücken

Tel.: 0681/906 23-15 Fax: -19

sjung@bauernverband-saar.de

www.bauernverband-saar.de